Kirchenbeitrag

Beitragsgrundlage

Die Beitragsgrundlage – jener Betrag, von dem aus der Kirchenbeitrag berechnet wird – wird ermittelt, indem das Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres herangezogen wird. Die Höhe des Jahreseinkommens wird durch Belege nachgewiesen oder wird von den Kirchenbeitragsstellen nach statistischen Werten eingeschätzt. Weiters kann die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres ermittelt werden.

1 % dieser Beitragsgrundlage ergibt den Kirchenbeitrag. Von diesem wird der Allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen.

Weitere Absetzbeträge 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannten Absetzbeträgen, die den Beitrag entsprechend Ihrer Lebenssituation mindern.

Der Absetzbetrag für Alleinverdiener/innen beträgt 15,00 Euro. Alleinverdiener/innen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner/innen haben.

Der Kinderabsetzbetrag je Kind beträgt 22,00 Euro. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beträgt der Absetzbetrag 44,00 Euro.

Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission auf bestimmte Zeit für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Absetzbetrag gewährt werden.

Gemeindeumlage

Der Endbetrag (1 % der Bemessungsgrundlage abzüglich aller zustehenden Absetzbeträge) bildet die Basis zur Berechnung der Gemeindeumlage. Diese beträgt für die Pfarrgemeinde Stockerau 15 %. Beides zusammen ergibt die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages.

Steuerliche Absetzbarkeit 

Ihr Kirchenbeitrag kann bis zu einer Höhe von 600 Euro (ab 2024) von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Was tun, wenn ...

es mir gerade nicht gut geht? Wann ist es ratsam, mich an die Gemeinde zu wenden? Kann ich den Kirchenbeitrag auch stilllegen? Und was, wenn ich noch studiere? Für viele Menschen sind Fragen wie diese bereits Grund genug, auszutreten. Das allerdings ist nicht notwendig.

Wenn ein automatisch versandter Zahlschein ins Haus kommt, zu einer Zeit, in der Sie beispielsweise noch studieren, aber auch, wenn Sie sich falsch eingestuft fühlen oder aus welchen Gründen immer momentan nicht in der Lage sind, den Betrag einzuzahlen, dann sind wir für Sie da. Der Zahlschein wird automatisch versandt. Das heißt jedoch nicht, dass wir automatisch über Ihre momentane Lebenssituation informiert sind.

Unser großes Ziel ist es, das Wort Gerechtigkeit zu leben, sei es im Engagement für eine vielleicht etwas gerechte Welt, sei es in der Berechnung Ihres Beitrages. Des Geldes wegen auszutreten, das soll und darf nicht sein. Das Gespräch ist ein Schritt gegen den Schritt hinaus aus Ihrer Kirche.

Für alle Fragen „rund um Ihren Kirchenbeitrag“ steht Ihnen die Kirchenbeitragsbeauftragte, Frau Mag. Christine Andel, jeden Freitag Vormittag  unter der Tel. Nr. 0699/188 77 395 oder per E-Mail: pg.stockerau@evang.at, gerne zur Verfügung.

Die Kontonummer für den Kirchenbeitrag lautet: IBAN:  AT20 3284 2000 0016 6330

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Evangelischen Kirche unter: www.gerecht.at.